Ein Besuch bei Flüchtlingen in Augsburg

Flüchtlinge leben hierzulande am Rande der Gesellschaft, häufig zu unwürdigen Bedingungen und sozial isoliert. Ein Besuch bei Menschen, die sich integrieren wollen, aber nicht gelassen werden.

[erschienen in presstige e-Paper #4 / Fotos: Corinna Scherer]

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Von außen wirkt das Gebäude wie das, was es ist: eine ehemalige Kaserne, im Verfall begriffen. Der rote Backstein über Jahrzehnte vom Ruß geschwärzt, die Fenster milchig, im Erdgeschoss vergittert. Wir gehen nach innen, das Bild bleibt stimmig. Der Flur ist kalt, schmutzig und trostlos. Die Wände sind marmoriert mit Schimmel und Dreck. Weiter in die Küche: Auch hier Schimmel, die Bodenleisten sind mit einem schwarzen Film überzogen, ein paar uralte Öfen stehen herum. Auf der Toilette herrscht unerträglicher Gestank.

Das Haus in der Calmbergstraße ist eine von sechs Unterkünften für Asylbewerber in Augsburg. 144 Männer leben hier, bis zu fünf teilen sich ein Zimmer. Küche und Sanitäreinrichtungen sind auf dem Gang. Flüchtlingsheime sind hierzulande meist keine Wellnesshotels; die Unterbringung soll, so steht es in der einschlägigen Verordnung, „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“. Dennoch gelten die Zustände in der Calmbergstraße unter Fachleuten als besonders miserabel. „Die Calmbergstraße muss geschlossen werden“, fordert Mathias Fiedler vom Augsburger Forum Flucht und Asyl. Verantwortlich für die Unterkunft ist die Regierung von Schwaben. Dort heißt es nur, man habe keine anderen Gebäude zur Verfügung, die Suche nach geeigneten Immobilien sei schwierig.

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Wie lebt es sich in solchen Unterkünften? Pouya Shakib erzählt von Lärm,  lauter Musik und Trinkgelagen. Streit und Gewalt gehören zum Alltag. Lesen oder Lernen seien unter diesen Bedingungen unmöglich, sagt der Afghane. Häufig sind die Flüchtlinge von den Erlebnissen in ihrer Heimat traumatisiert, haben psychische Probleme. Shakib leidet an Magenproblemen und Schlaflosigkeit. „Ich habe Angst, verrückt zu werden.“

Integration unerwünscht

Viele der Bewohner wollen nicht mit uns sprechen. Sie haben die Erfahrung gemacht, dass Pressekontakte von den Behörden nicht gern gesehen sind und mit Repressionen beantwortet werden. Nicht offiziell natürlich, aber auf Umwegen. Außerdem seien schon so viele Medien dagewesen, „sogar das ZDF, aber ändern tut sich nichts“.

Wenn dann bei einer Tasse Tee doch jemand ein bisschen erzählt, anonym und hinter verschlossenen Türen, geht es schnell um die harten Themen. Residenzpflicht, Arbeitsverbot, den Kampf mit der Bürokratie. Viele sind seit vielen Jahren da, sprechen gut Deutsch, wollen arbeiten und sich integrieren. Saman ist seit fünf Jahren in Deutschland, er stammt aus dem Irak und hat eine Duldung mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis (siehe Kasten). Er arbeitet bis zu elf Stunden täglich an sechs Tagen der Woche als Küchenhilfe. Und bekommt einen lächerlichen Lohn. Mehr kann ihm der Arbeitgeber nicht zahlen, sonst wäre die Stelle auch für Deutsche attraktiv und Saman dürfte sie nicht antreten. „Es ist politisch gewollt, dass die Flüchtlinge sozial isoliert bleiben. Eine Integration in die Gesellschaft ist nicht vorgesehen“, meint dazu Mathias Fiedler.

Essenspakete und Arbeitsverbot

Immerhin erhalten die Asylbewerber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 inzwischen etwas mehr Geld, 346 statt bisher 224 Euro. 134 Euro werden in bar ausgezahlt, der Rest sind Sachleistungen, vor allem Essenspakete. Zwei Wochen im Voraus müssen die Lebensmittel bestellt werden. Auf einem Formular kann aus verschiedenen Kategorien eine festgelegte Menge ausgewählt werden, etwa „1 x Süßwaren/Knabbereien“ oder „3 x Fleisch/Fisch/Fertiggerichte“.  Geliefert werden die Pakete für fast ganz Bayern von einer Firma in Baden-Württemberg. Laut Recherchen des Bayerischen Flüchtlingsrats aus dem Jahr 2010 liegen die Kosten gut 20 Prozent über dem Einkaufspreis vergleichbarer Waren im Supermarkt. Die Bevormundung der Asylbewerber kommt Staatshaushalt und lokalem Einzelhandel teuer zu stehen.

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In Afghanistan hat Shakib als Zahnarzt für eine französische Hilfsorganisation gearbeitet. Doch die Taliban, die immer noch großen Einfluss im Land haben, verurteilen die Zusammenarbeit mit Nichtmuslimen. Zudem verstößt er als Musiker gegen deren radikale Auslegung des Islam. Shakib erhielt Morddrohungen, bei einem Bombenanschlag auf das Haus der Familie in Herat wurde sein Vater getötet. Shakib musste Frau und Kinder verlassen und fliehen. Nach einer einjährigen Odyssee durch den Iran, die Türkei, Griechenland und Italien und unzähligen Festnahmen kam er schließlich nach Augsburg. Er beantragte Asyl und fand Arbeit in einem Altenheim, bekam jedoch keine Arbeitserlaubnis. Auch sein Asylantrag wurde mehrfach abgelehnt, ihm droht die Abschiebung. Der 29-Jährige würde erneut fliehen: „Ich kann nicht in Afghanistan bleiben.“ Seine Wünsche für die Zukunft klingen bescheiden. „Ich wünsche mir ein normales Leben. Ich möchte arbeiten. Ich möchte singen“. Selbstverständliche Dinge, die ihm in Afghanistan verwehrt werden. In Deutschland bisher auch.

Update August 2013: Eine aktuelle Petition fordert, Pouya endlich Asyl in Deutschland zu gewähren. Bitte unterschreiben!

Info: Asylrecht in Bayern

Gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem deutschen Grundgesetz wird politisch Verfolgten in Deutschland Asyl gewährt. Dieses Grundrecht wurde durch den sogenannten Asylkompromiss 1993 massiv eingeschränkt, in der Folge ging die Zahl der Asylanträge stark zurück. Bis zur Entscheidung über den Antrag erhalten die Flüchtlinge den Status Asylbewerber. Sie dürfen den Regierungsbezirk nicht verlassen (Residenzpflicht), dürfen weder arbeiten noch eine Ausbildung machen (ab dem zweiten Jahr sind Ausnahmen möglich), sind in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und erhalten vornehmlich Sachleistungen. Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, deren Abschiebung aber nicht möglich ist, erhalten eine Duldung. Sie können unter Umständen aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen und einer Arbeit nachgehen, wobei Vorrang für Deutsche und EU-Bürger besteht. Ihre Residenzpflicht ist auf den Freistaat Bayern ausgedehnt.